Dienstag, 3. Dezember 2013

Achtung!

Beachte: Die neuen Gebühren gemäß Anlage 2 RVG gelten erst, wenn die 
              Sache nach dem 1. Juli 2013 anhängig bzw. rechtshängig wurde! 
              Sonst gilt noch die alte Tabelle für Gebührenrechnungen. Dies gilt 
              auch für die Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes.