B = Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber
U = Umfang der Angelegenheit (Arbeitsaufwand)
S = Schwierigkeit der Angelegenheit
E = Einkommensverhältnisse des Auftraggebers
V = Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
H = Haftungsrisiko
Montag, 17. März 2014
Merkblatt Gebührenrechnung
VV-Nr.
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Name
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Gebühr/Satz
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Bedeutung
|
1000
|
Einigungsgebühr
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1,5
|
Fällt
bei außergerichtlichen, d.h. nicht rechtshängigen
Angelegenheiten, an.
GW
ist worüber man sich gestritten hat, nicht worauf man sich
geeinigt hat!
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1003
|
Einigungsgebühr
|
1,0
|
Fällt
bei gerichtlicher Einigung an, d.h. es erging ein Vergleich.
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1008
|
Mehrvertretungs-
gebühr
|
0,3
|
Erhöhung
der Gebühren für jede weitere Person in derselben Angelegenheit,
aber maximal um 2,0.
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1009
|
Hebegebühr
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1. bis
einschließl. 2.500€ - 1,0 %
2.
Mehrbetrag bis einschließlich 10.000€ - 0,5 %
3.
Mehrbetrag über 10.000€ - 0,25 %
|
Für
die Entgegennahme, Verwahrung & Weiterleitung von Geld,
Wertpapieren & Kostbarkeiten, aber es muss eine „große
Vollmacht“ abgeschlossen worden sein.
(mindest.
1€)
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2100
|
Geschäftsgebühr
|
0,5
bis 1,0
|
Gebühr
für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels; ist auf
die Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen.
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Vorbemerkung
2.3 (3):
Die
Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts
einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der
Gestaltung eines Vertrages.
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|||
2300
|
Geschäftsgebühr
|
0,5
bis 2,5
|
Eine
Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die
Tätigkeit umfangreich & schwierig war. (BUSEVH)
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2301
|
Geschäftsgebühr
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0,3
|
Es
handelt sich um ein schreiben einfacher Art.
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Vorbemerkung
3 (4):
Soweit
wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr entstanden ist,
wird diese zur Hälfte, aber höchstens mit 0,75 bei Wertgebühren,
angerechnet.
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|||
3100
|
Verfahrensgebühr
|
1,3
|
Fällt
ab Klageauftrag an, soweit die Klage auch rechtshängig ist.
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3101
|
Verfahrensgebühr
|
0,8
|
Es
besteht Klageauftrag, aber die Klage wurde nichts rechtshängig.
(Differenzverfahrensgebühr)
|
Vorbemerkung
3 (3):
a)
Eine Terminsgebühr entsteht für die Wahrnehmung von
gerichtlichen Terminen.
b)
Eine Terminsgebühr entsteht für die Wahrnehmung von
außergerichtlichen Terminen. (Wahrnehmung
eines von Gericht anberaumten Sachverständigentermins;
Besprechungen zur Vermeidung bzw. Erledigung des Verfahrens)
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|||
3104
|
Terminsgebühr
|
1,2
|
Fällt
an:
-
im schriftlich Vorverfahren ergeht ein Anerkenntnisurteil
-
AG entscheidet bei Stw. Unter 600,01 € nach billigem Ermessen,
dass nicht mündlich verhandelt wird
-
Gericht entscheidet den Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung
-
auf Vorschlag des Gericht wird ein schriftlicher Vergleich
geschlossen, ohne dass mündlich verhandelt wird
=
keine Verkündungstermine, keine normalen Besprechungen mit MA,
wenn die Angelegenheit nur protokolliert wurde =
!Nicht
rechtshängige Forderungen, die im Termin nicht verhandelt,
sondern nur protokolliert wurden, werden bei der Berechnung der
Terminsgebühr nicht mit einbezogen!
|
3305
|
Mahnverfahrens-
gebühr
|
1,0
|
Mahnverfahren
nur bei Forderung einer Geldsumme in Euro.
Gebühr
wird auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet, wie
Vorbm. 3 (4) bestimmt.
|
3306
|
Mahnverfahrens-
gebühr
|
0,5
|
Beendigung
des Auftrags, bevor der Anwalt den verfahrenseinleitenden Antrag
oder Schriftsatz etc. eingereicht hat.
|
3307
|
Mahnverfahrens-
gebühr
(Widerspruchsgebühr)
|
0,5
|
Vertretung
des Antragsgegners im Mahnverfahren.
Gebühr
wird auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet, wie
Vorbm. 3 (4) bestimmt.
|
3308
|
Mahnverfahrens-
gebühr
|
0,5
|
Vertretung
des Antragstellers bei Antrag auf Erlass eines VB.
|
7000
|
Dokumenten-pauschale
|
bis 50
Seiten – jede Seite 0,50€
jede
weitere 0,15€
|
Nr.
1:
a)
Ablichtungen aus Behörden- & Gerichtsakten - ab der 1.
Seite
b)
Ablichtung zur Unterrichtung Dritter - ab der 100. Seite
c)
Zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers - ab der 100.
Seite
d)
mit Einverständnis des Auftraggebers zusätzlich gefertigte
Ablichtungen - ab 1. Seite
|
7002
|
PTKD
|
20 %
(höchstens 20 €)
|
Kann
in jeder Angelegenheit nur 1x abgerechnet werden
|
Vorbemerkung
7 (2):
Eine
Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der
Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder Wohnung des RA
befindet.
Vorbemerkung
7 (3):
Dient
eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen
nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen.
|
|||
7003
|
Fahrtkosten
|
0,30 €
für jeden gefahrenen Kilometer
|
Bei
Benutzung des eigenen KFZ
|
7004
|
Fahrtkosten
|
In
voller Höhe
|
Bei
Benutzung eines anderen Verkehrsmittels, soweit angemessen
|
7005
|
Tage- &
Abwesenheitsgeld
|
Bis 4
h – 25€
4 bis
8 h – 40€
mehr
als 8 h – 70€
|
Bei
Auslandsreisen kann ein Zuschlag von 50 % berechnet werden
|
7006
|
Geschäftsreise
|
In
voller Höhe
|
Sonstige
Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen
sind
|
7008
|
|
In
voller Höhe
|
19
% der Nettosumme
|
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