VV-Nr.
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Name
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Gebühr/Satz
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Bedeutung
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1000
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Einigungsgebühr
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1,5
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Fällt
bei außergerichtlichen, d.h. nicht rechtshängigen
Angelegenheiten, an.
GW
ist worüber man sich gestritten hat, nicht worauf man sich
geeinigt hat!
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1003
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Einigungsgebühr
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1,0
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Fällt
bei gerichtlicher Einigung an, d.h. es erging ein Vergleich.
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1008
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Mehrvertretungs-
gebühr
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0,3
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Erhöhung
der Gebühren für jede weitere Person in derselben Angelegenheit,
aber maximal um 2,0.
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1009
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Hebegebühr
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1. bis
einschließl. 2.500€ - 1,0 %
2.
Mehrbetrag bis einschließlich 10.000€ - 0,5 %
3.
Mehrbetrag über 10.000€ - 0,25 %
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Für
die Entgegennahme, Verwahrung & Weiterleitung von Geld,
Wertpapieren & Kostbarkeiten, aber es muss eine „große
Vollmacht“ abgeschlossen worden sein.
(mindest.
1€)
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2100
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Geschäftsgebühr
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0,5
bis 1,0
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Gebühr
für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels; ist auf
die Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen.
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Vorbemerkung
2.3 (3):
Die
Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts
einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der
Gestaltung eines Vertrages.
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2300
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Geschäftsgebühr
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0,5
bis 2,5
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Eine
Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die
Tätigkeit umfangreich & schwierig war. (BUSEVH)
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2301
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Geschäftsgebühr
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0,3
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Es
handelt sich um ein schreiben einfacher Art.
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Vorbemerkung
3 (4):
Soweit
wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr entstanden ist,
wird diese zur Hälfte, aber höchstens mit 0,75 bei Wertgebühren,
angerechnet.
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3100
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Verfahrensgebühr
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1,3
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Fällt
ab Klageauftrag an, soweit die Klage auch rechtshängig ist.
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3101
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Verfahrensgebühr
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0,8
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Es
besteht Klageauftrag, aber die Klage wurde nichts rechtshängig.
(Differenzverfahrensgebühr)
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Vorbemerkung
3 (3):
a)
Eine Terminsgebühr entsteht für die Wahrnehmung von
gerichtlichen Terminen.
b)
Eine Terminsgebühr entsteht für die Wahrnehmung von
außergerichtlichen Terminen. (Wahrnehmung
eines von Gericht anberaumten Sachverständigentermins;
Besprechungen zur Vermeidung bzw. Erledigung des Verfahrens)
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3104
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Terminsgebühr
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1,2
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Fällt
an:
-
im schriftlich Vorverfahren ergeht ein Anerkenntnisurteil
-
AG entscheidet bei Stw. Unter 600,01 € nach billigem Ermessen,
dass nicht mündlich verhandelt wird
-
Gericht entscheidet den Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung
-
auf Vorschlag des Gericht wird ein schriftlicher Vergleich
geschlossen, ohne dass mündlich verhandelt wird
=
keine Verkündungstermine, keine normalen Besprechungen mit MA,
wenn die Angelegenheit nur protokolliert wurde =
!Nicht
rechtshängige Forderungen, die im Termin nicht verhandelt,
sondern nur protokolliert wurden, werden bei der Berechnung der
Terminsgebühr nicht mit einbezogen!
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3305
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Mahnverfahrens-
gebühr
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1,0
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Mahnverfahren
nur bei Forderung einer Geldsumme in Euro.
Gebühr
wird auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet, wie
Vorbm. 3 (4) bestimmt.
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3306
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Mahnverfahrens-
gebühr
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0,5
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Beendigung
des Auftrags, bevor der Anwalt den verfahrenseinleitenden Antrag
oder Schriftsatz etc. eingereicht hat.
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3307
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Mahnverfahrens-
gebühr
(Widerspruchsgebühr)
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0,5
|
Vertretung
des Antragsgegners im Mahnverfahren.
Gebühr
wird auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet, wie
Vorbm. 3 (4) bestimmt.
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3308
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Mahnverfahrens-
gebühr
|
0,5
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Vertretung
des Antragstellers bei Antrag auf Erlass eines VB.
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7000
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Dokumenten-pauschale
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bis 50
Seiten – jede Seite 0,50€
jede
weitere 0,15€
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Nr.
1:
a)
Ablichtungen aus Behörden- & Gerichtsakten - ab der 1.
Seite
b)
Ablichtung zur Unterrichtung Dritter - ab der 100. Seite
c)
Zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers - ab der 100.
Seite
d)
mit Einverständnis des Auftraggebers zusätzlich gefertigte
Ablichtungen - ab 1. Seite
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7002
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PTKD
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20 %
(höchstens 20 €)
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Kann
in jeder Angelegenheit nur 1x abgerechnet werden
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Vorbemerkung
7 (2):
Eine
Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der
Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder Wohnung des RA
befindet.
Vorbemerkung
7 (3):
Dient
eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen
nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen.
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7003
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Fahrtkosten
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0,30 €
für jeden gefahrenen Kilometer
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Bei
Benutzung des eigenen KFZ
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7004
|
Fahrtkosten
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In
voller Höhe
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Bei
Benutzung eines anderen Verkehrsmittels, soweit angemessen
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7005
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Tage- &
Abwesenheitsgeld
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Bis 4
h – 25€
4 bis
8 h – 40€
mehr
als 8 h – 70€
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Bei
Auslandsreisen kann ein Zuschlag von 50 % berechnet werden
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7006
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Geschäftsreise
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In
voller Höhe
|
Sonstige
Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen
sind
|
7008
|
|
In
voller Höhe
|
19
% der Nettosumme
|
Montag, 17. März 2014
Merkblatt Gebührenrechnung
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