Montag, 11. November 2013

Erstellen von Forderungsaufstellungen

Das Wichtigste bei einer Forderungsaufstellung ist, dass du § 367 BGB befolgst:

Anrechnung auf Zinsen und Kosten

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der     
      ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.

Zuerst musst du deine Aufstellung mit der Bezeichnung "Forderungsaufstellung" versehen, anschließend folgt das Kurzrubrum der Sache sowie das Aktenzeichen. (Möglich ist auch die Angabe "Beträge lauten in €" sowie ein Hinweis auf den § 367 BGB)

Hiernach folgt der wesentliche Teil: Die Tabelle. Hier ein kleines Musterbeispiel:



Jede Forderung und jede Zahlung muss in der Tabelle verzeichnet werden. Nebenforderung und Kosten kommen in die Spalte "unverzinsliche Kosten". Von Beginn des Verzuges bis zur ersten Zahlung des Schuldners auf die Forderungen des Gläubigers sind auf die Hauptforderung Zinsen zu berechnen: Ist der Schuldner ein Unternehmer, so werden 8 Prozentpunkte über dem geltenden Basiszinssatz berechnet. Ist der Schuldner ein Verbraucher, so werden 5 Prozentpunkte über dem geltenden Basiszinssatz berechnet. Wenn mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart wurde, muss natürlich jede Rate in der Forderungsaufstellung auftauchen. Im Zeitraum zwischen den jeweiligen Raten werden auf die noch verbleibenden Kosten Zinsen berechnet und zum Endbetrag addiert. Zuletzt sollte der noch zu zahlende Betrag sowie der Stand der Forderungsaufstellung aufgeführt werden.

Formel für die Berechnung von Zinsen:

Zinsen = (Kapital x Prozentsatz x Tage) / (100 x 360)

2 Kommentare:

  1. Ich finde aber in den §§366, 367 BGB keinen Hinweis, dass zwischen unverzinslichen und verzinslichen Kosten zu unterscheiden ist. Es wird auch nicht zwischen unverzinslichen und verzinslichen Hauptforderungen unterschieden.

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  2. http://367bgb.de/

    Hier kann man sich eine Demo herunterladen. Läd förmlich zum spielen und lernen ein.

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